Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstige Personalverantwortliche besteht keine gesetzliche Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber, wie bei den Betriebs- und Personalräten, vielmehr sollte in diesen Fällen Einvernehmen bezüglich der Kostentragung mit dem Arbeitgeber vorab hergestellt werden. ASR unterstützt Sie dabei.