Seminar-Nr.: AS2

»Interessenvertretung unter veränderten Rahmenbedingungen«

Die Anforderungen an die Betriebs- und Personalräte werden immer anspruchsvoller!
Das deutsche und das europäische Arbeits- und Sozialrecht befinden sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Deregulierung, Tarifflucht, Sozial- und Arbeitsplatzabbau und Umbau der Sozialversicherungssysteme sind einige der Stichwörter, die diesen Wandel beschreiben.

Neue und komplexe Aufgaben, Entscheidungsfülle und Entscheidungsdruck, flexible und differenzierte Formen der betrieblichen Arbeitspolitik, ist verbunden mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Beschäftigten. Für eine nicht nur reagierende, sondern vorausschauend gestaltende Interessenvertretung sind damit Voraussetzungen und Kompetenzen gefordert, die über die allgemeinen betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Kenntnisse hinausgehen. Neben den Kernproblemen bei der praktischen Umsetzung des AGG wird über neue Entwicklungen im Arbeitszeit- und Kündigungsschutzrecht informiert.

Zudem über alles Wesentliche hinsichtlich der Spielregeln im Teilzeit- u. Befristungsrecht, Pflegezeitgesetz, europarechtskonformen Neuregelung der Altersbefristung in der Praxis. Auch bedeutsame höchstrichterliche Rechtsprechungsänderungen zur Sozialauswahl, Urlaubsabgeltung der Annahmefrist bei Änderungskündigungen oder zur AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen werden behandelt.

Daneben werden die für Arbeit der Interessenvertreter wichtigsten sozialrechtlichen Grundlagen (Renten-, Kranken-, Pflege,- u. Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld II, Bundeseltern- u. Bundeskindergeld) und die Möglichkeiten zur Erlangung von Leistungen und Unterstützung für die Beschäftigten vorgestellt sowie über die Entwicklungen im Sozialrecht und die neuere Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte informiert.

 

Jeweils neueste Auflage !

 

Dauer

3 Tage

 

Seminarzeiten

9:00 Uhr bis 16:00 Uhr