Seminar-Nr.: GS7
 

»Diskriminierung verhindern!«

Für Arbeitgeber und Betriebsräte ergeben sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten aber auch neue Handlungsmöglichkeiten.

Das Gesetz wird in diesem Jahr vier Jahre alt und vielen Betriebsräten wird erst jetzt deutlich, welche vielfältigen Aufgaben durch sie zu leisten sind. Das Benachteiligungsverbot wirkt sich dabei auf viele Bereiche der Personal- und Betriebsratsarbeit aus. Beginnend bei der Stellenausschreibung und Einstellung über die Beförderung bis zur Kündigung sind alle

Bereiche der Zusammenarbeit im Betrieb betroffen.


Im Seminar vermitteln wir u. a. Erfahrungen bei der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes und erläutern anhand bereits vorliegender arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und sich abzeichnende Entwicklungen.


Die Seminarinhalte in Stichworten:

 

 

  • Grundlagen des Gesetzes
  • Anwendungsbereiche
  • Benachteiligungstatbestände
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertreter
  • Aufgaben des Arbeitgebers
  • Folgen bei Nichtbeachtung
  • Rechte der Arbeitnehmer
  • Antidiskriminierungsstelle


Jeweils neueste Auflage!

 

Dauer

2 Tage

Seminarzeiten

 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr