Seminar-Nr.: AS6

»Ich bin dann mal weg«

Das Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. In dem Gesetz ist ein Anspruch der Beschäftigten auf eine Kurzzeitpflege und auf eine Pflegezeit verankert. Flankiert werden die arbeitsrechtlichen Regelungen durch einen Sonderkündigungsschutz.

 

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) gilt ab dem 01.01.2012. In dem Gesetz ist eine Teilzeitbeschäftigung für max. 2 Jahre mit einer Aufstockung des Entgeltes auf 75 % in Form eines Darlehens und einer gleichlangen Rückzahlungsphase verankert, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Das Gesetz beinhaltet Kündigungsschutz während der Teilzeit und der Rückzahlungsphase.

In unserem Seminar erfahren Sie alles Wesentliche zu den Gesetzen: Geltungs- und Anwendungsbereiche; Ziele der Gesetze; wichtige Begriffe wie z.B. „pflegebedürftige Personen“; „nahe Angehörige“, „Freistellung“ u.sw.). Wir besprechen mit Ihnen die alternative des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Sie erhalten einen Überblick über die kurzzeitige Arbeitshinderung des Arbeitnehmers sowie über den Anspruch auf Pflegezeit bis zu einer Dauer von sechs Monaten einschließlich der Anspruchsvoraussetzungen, Form und Fristen sowie über den besonderen Kündigungsschutz. Sie erhalten Informationen warum die notwendigkeit einer Familienplegezeitversicherung besteht und lernen die sozialversicherungsrechtlichen Folgen für die Beschäftigten sowie die Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. des Personalrats kennen um diese in der täglichen Praxis anzuwenden. Wir erläutern die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung und die Einrichtung einer Einigungsstelle über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie. Sie erhalten eine entsprechende Muster-Betriebsvereinbarung und eine Muster-Vereinbarung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag im Hinblick auf das FPfZG.


Die Seminarinhalte in Stichworten:

 

  • Einführung einer Pflegezeit
  • Einführung einer Familienpflegezeit
  • Gesetzliche Regelungen
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers bis zu 10 Tagen
  • Anspruch auf Pflegezeit bis zu einer Dauer von 6 Monaten
  • Teilzeitbeschäftigung bis zu 2 Jahre nach FPfZG
  • Teizeitbeschäftigung nach dem TZBFG
  • Darlehens- und Rückzahlungsphase
  • Besonderer Kündigungsschutz des Mitarbeiters
  • Einstellung von Vertretungskräften
  • Problemfälle
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte
  • Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. des Personalrats
  • Betriebsvereinbarung, Ergänzungsvereinbrung zum Arbeitsvertrag
  • Einrichtung einer Einigungsstelle
  •  

 

Dauer

1 Tag

Seminarzeiten

 

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr