Seminar-Nr.: GS18

 

Die Führung des Betriebes einhergehend mit den unternehmerischen Entscheidungen obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Jedoch besteht bei Betrieben mit einem Betriebsrat ein allgemeines Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Zustimmungs- und Unterrichtungsrecht. Insbesondere bei den arbeitgeberseitigen Entscheidungen, die diese vorgenannten Mitwirkungsrechte umfassen, ist der Betriebsrat zu beteiligen. Er hat darüber hinaus sogar ein Initiativrecht. Das Seminar soll die Systematik dieser Mitbestimmungs- und Zustimmungsrechte vermitteln.

 

Die Seminarinhalte in Stichworten:

 

  • Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer Grundsätze für die Zusammenarbeit bis hin zu allgemeinen Aufgaben
  • Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers von der Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers bis hin zur Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten
  • Die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG
  • Die freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG
  • Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz nach § 89 BetrVG
  • Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 BetrVG
  • Mitbestimmungsrecht bei Änderung der Arbeitsplätze
  • Der Unterrichtungsanspruch in personellen Angelegenheiten bis hin zum Abschluss von Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG
  • Die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
  • Die Systematik der Zustimmungsverweigerung
  • Die vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG
  • Das Zwangsgeld nach § 101 BetrVG
  • Die Mitbestimmung bei jeder Kündigung § 102 BetrVG
  • Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates § 103 BetrVG
  • Der Entfernungsanspruch betriebsstörender Arbeitnehmer durch den Betriebsrat § 104 BetrVG

 

Dauer

1 Tag

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr