Seminar-Nr.: GS9

»Das Arbeitsverhältnis«

Das Arbeitsrecht ist das Schutzrecht für Arbeitnehmer. Wer diese Funktion des Arbeitsrechts wirksam nutzen will, muss eine Reihe von Gestaltungsfaktoren und Rechtsquellen kennen und anwenden können.

Das Seminar setzt sich schwerpunktmäßig mit dem System des individuellen Arbeitsrechts auseinander. Neben dem Arbeitsvertrag als Grundlage für die Beschäftigung von Arbeitnehmern werden auch weitere Anspruchsgrundlagen wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Gesetze und EU-Recht behandelt. Das Seminar vermittelt, in welchem Verhältnis die Anspruchsgrundlagen zueinander stehen und wann und wie sie zur Anwendung kommen.


Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Normenpyramide
  • Übersicht über die Rechtsquellen
  • im Arbeitsrecht
  • Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
  • Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Relevante Kriterien für die juristische und politische Beurteilung von konkreten Situationen im Betrieb
     


Jeweils neueste Auflage!

 

Dauer

3 Tage

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr