Seminar-Nr.: GS17
"Statusklärung entscheidet über Arbeitsbedingungen“
Neben der „Stammbelegschaft“ der Arbeitnehmenden greifen Arbeitgeber immer wieder auf
Leiharbeit nehmende und Werksvertragsverhältnisse zurück. Je nach Rechts Status der so
beschäftigten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Dies hat auch Auswirkungen
auf die Inhalte und Grenzen von Beteiligungsrechten der Betriebsräte.
Mit dem Seminar werden die Rechtsgrundlagen der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse vermittelt,
damit Betriebsräte ihre Beteiligungsrechte prüfen und ihren Aufgaben kompetent und erfolgreich
nachgehen können.
Das Seminar bietet zielgruppenspezifisch unter besonderer Beachtung der Betriebsstrukturen die theoretischen Grundlagen und praktische Lösungsmöglichkeiten für die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen in einer immer dynamischeren Arbeitswelt.
Seminarinhalte:
Leiharbeit und seine Rechtsgrundlagen
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
- Arbeitnehmerüberlassung und deren Erlaubnis
- Verleiher und Entleiher
- Beachtung gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen
- Equalizer Pay (Lohngleichheit) und Equalizer Treatments
- Einsatzdauer
Werkverträge
- Abgrenzung von Werkvertrag zu Leiharbeit und Arbeitsverhältnis
- Werk- und Dienstvertrag
- Freie Mitarbeit
- Scheinselbständigkeit
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Allgemeines Informations- und Unterrichtungsrecht § 80 BetrVG
- Personalplanung und -bemessung § 92 BetrVG
- Arbeitszeitgestaltung § 87 BetrVG
- Gesundheitsschutz § 87 BetrVG
- Anhörungsrechte bei Einstellung § 99 BetrVG
- Informations- und Beratungsrechte § 106 BetrVG
Dauer |
2 Tage |
Seminarzeiten |
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr |